Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s)
Die Maklerfirma Immobörse Hamburg, Haus-& Grundstücksvermittlung Wuttke, Achter Lüttmoor 45, 22559 Hamburg (im Folgenden die Fa. bzw. Immobörse Hamburg oder Immobörse) widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufsstandes.
§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen. Irrtümer / Zwischenverkauf / Zwischenvermietung / bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma Immobörse Hamburg erteilt wurden. Diese ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Dies betrifft insbesondere die Beschaffenheit, die Maße und die Größe des Objekts und des Grundstücks.
§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn von einem oder mehreren Angeboten / Offerten der Firma Immobörse Hamburg Gebrauch gemacht wird; wenn z.B. mit der Firma Immobörse Hamburg oder dem Eigentümer / Vermieter Verbindung aufgenommen wird. Mit dem Empfang des Angebots / der Offerte z.B. per Post, Email, Fax, Telefon oder durch das Internet oder auf andere Weise treten diese AGB in Kraft.
§ 3 Courtageanspruch
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch Fa. Immobörse Hamburg ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Fa. bei dem Vertragsabschluß nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Fa. zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung in der Versteigerung fällig.
Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach der im Angebot / Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung bei Kauf, Geschäftskauf, Pacht oder Miete. Hier gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluß.
Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Fa. Immobörse Hamburg der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder der Erwerb aus einer Versteigerung oder Miete heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag / Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Entscheidend und genügend ist die Kenntniserlangung des konkreten Objekts über die Fa. Immobörse Hamburg.
Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als dem Angebotenen Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktritts(vorbehaltes) aufgelöst oder aus anderen Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
§ 4 Höhe der Courtage (Provision)
Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf / Erwerb von Haus- und Grundbesitz beläuft sich für den Käufer auf 5,25 % des notariellen Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (inkl. 19 % MwSt entspricht dies 6,25 % Brutto), sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.
Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1 % des Verkehrswertes des Objektes (inkl. 19 % MwSt entspricht dies 1,19 % Brutto), bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2 % des Kaufpreises, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen (inkl. 19 % MwSt. entspricht dies 2,38 % Brutto).
Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).
§ 5 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Fa. Immobörse Hamburg bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 7 Aufwendungsersatz
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers / des Interessenten / des Käufers welches die mögliche Entstehung eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt die Fa. Immobörse Hamburg insbesondere zum Ersatz ihres sachliche Aufwandes eine Entschädigungszahlung in Höhe von 50 % zzgl. MwSt des möglichen bzw. vereinbarten Provisionsanspruches, mindestens jedoch 1.000,– € zzgl. MwSt (inkl. 19 % entspricht dies 1.190,– € Brutto).
§ 8 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluß erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 9 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der Courtage zu zahlen.
§ 10 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die Fa. Immobörse Hamburg ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen. Eine etwaige frühere Objektkenntnis ist unbeachtlich.
§ 11 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluß über ein durch die Fa. Immobörse Hamburg als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss.
§ 12 Verzug
Sollte der Schuldner mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
§ 14 Mahngebühr
Für jede erstellte Mahnung werden 15 € Mahngebühr fällig.
§ 15 Abmahnungen
Falls beabsichtigt ist (ob zu recht oder zu unrecht) die Firma Immobörse Hamburg abzumahnen, so ist der Abmahnende verpflichtet, sich tel. mit der Fa. Immobörse in Verbindung zu setzen oder sonstwie Mitteilung zu machen, um der Fa. Immobörse Gelegenheit zu geben oder in die Lage zu versetzen, das abzumahnende Verhalten abzustellen / zu berichtigen / zu ergänzen pp. Die Fa. Immobörse behält sich vor, anderenfalls und im Gegenzug Schadensersatz zu fordern. Auf die Schadensminderungspflicht (BGB) wird hingewiesen.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.